Dem Gesetz einen Schritt voraus – Abmahnungen Jugendschutzgesetz

Die Rechtslage zum Jugendschutzgesetz § 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren ist eindeutig:

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

Der Versand von Alkohol an unter 16-Jährige hingegen ist hier vergleichsweise nicht eindeutig formuliert:

Jugendschutzgesetz § 9:

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,

2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Letztlich ist hier keine klare Defintion von „oder sonst in der Öffentlichkeit“ gegeben. Daher stellt sich die Frage, wie die gerichtlichen Instanzen zukünftig über die Auslegung der Begrifflichkeit entscheiden werden.

Aus diesem Grund unterstützen wir unsere Kunden derzeit dabei, dem Gesetz einen Schritt voraus zu sein und bereits jetzt sicher zu handeln und eine Altersprüfung durchzuführen.

Wir bieten unter anderem diese Möglichkeiten an.

Published by Covos

Seit 2009 arbeite ich nun intensiv mit Magento. Begonnen habe ich mit der Erstellung und dem Betrieb von B2C-Shops. Ausgeweitet wurde dies durch meine Tätigkeit im Logistik-Sektor. Hieraus entstanden erste spezialisierte B2E-Systeme. Heute arbeite ich tag-täglich mit spannenden B2C-, B2B- und B2E-Projekten und berichte in diesem Blog über Herausforderungen und gebe Insider-Tipps.

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