Ab dem 01.04.2016 wird das Jugendschutzgesetz im Bezug auf e-Zigaretten und sog. Dampfer in einer überarbeiteten Form gültig. Waren vorher nur Tabakwaren selber für Jugendliche verboten, sind es ab dann auch alle Dampf-Artikel. Somit stehen Anbieter von e-Zigaretten, e-Shishas und Dampf-Flüssigkeiten mit ihren Onlineshops vor einer neuen Hürde: Altersverifizierung ist ein aktuell sehr hoch frequentiertes Suchwort. Für eine bessere Altersverifikation …