Senkung der Mehrwertsteuer ab 01.07.20 – eine Überlegung

Auf den ersten Blick scheint die für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 angekündigte Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 16% (16%…da war doch mal was Winking smile) bzw. des reduzierten Satzes von 7 auf 5% zu geringeren Preisen im Handel für die Verbraucher zu führen – Juhu! So der Plan, um die Konjunktur anzukurbeln.

Auf den zweiten Blick und vor allem mit dem Blick hinter die Kulissen des (Online-)Handels kristallisiert sich schnell die Vermutung heraus, dass etwas übersehen wurde.

Wieso?

Im Onlinehandel werden in wohl den meisten Konsumentenshop die Preise der Artikel über das Shopsystem als Bruttopreise hinterlegt. Das System berechnet dann die im Bruttopreis enthaltene Mehrwertsteuer, die an anderer Stelle zentral(er) konfiguriert wird.
Ändert sich nun der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 oder von 7 auf 5% wird an dieser vorgenannten zentralen Stelle nun also nur eine Zahl ausgetauscht. Die Bruttopreise – also der Preis, den der Kunde nachher zahlt – ändern sich hierdurch aber nicht. Nur die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer wird geringer sein und das bringt nur dem Händler etwas und nicht dem Kunden.

Wollte ein Shop nun die Ersparnis durch den geringeren Mehrwertsteuersatz an die Kunden weitergeben, müsste neben der o.g. zentralen Änderung auch jeder einzelne hinterlegte (Brutto-) Produktpreis geändert werden, was bei einer temporären Lösung von sechs Monaten wohl nur die wenigsten Händler machen werden.

Sind die Preise im Shopbackend hingegen als Netto-Preise hinterlegt und der Shop rechnet die gültige MwSt. oben drauf, ist es hingegen kein Problem die Ersparnis an den Kunden weiterzu reichen.

Im stationären Handel ist die Situation wohl noch etwas komplexer – spätestens wenn man von Geschäften mit einer hohen Zahl von Artikel ausgeht. Nicht nur, dass die Kassensysteme für sechs Monate umgestellt werden müssen, darüber hinaus müssen alle an den Regalen und sogar an den Produkten angebrachten Preisschilder ausgetauscht werden, um die geringere Steuer an die Kunden weiterzureichen. Hier könnte man noch tiefer ins Detail gehen (z.B. beim Stichwort “direkt auf dem Produkt aufgedruckter Preis”), ich denke jedoch, dass der Punkt klar wird.

In Bereichen in denen hochpreisige Artikel angeboten werden wie z.B. Autos macht es natürlich Sinn auf den Steuervorteil beim Verkaufspreis zu bestehen – im alltäglichen Leben wird das Konjunkturpaket jedoch nur wenige Verbraucher zu mehr Kaufkraft und –willen verhelfen.

Für alle Händler – ob online oder offline – gilt aber so oder so: Ab dem 01.07. bis einschl. 31.12.2020 müssen die Steuerregelungen angepasst werden!

Published by Covos

Seit 2009 arbeite ich nun intensiv mit Magento. Begonnen habe ich mit der Erstellung und dem Betrieb von B2C-Shops. Ausgeweitet wurde dies durch meine Tätigkeit im Logistik-Sektor. Hieraus entstanden erste spezialisierte B2E-Systeme. Heute arbeite ich tag-täglich mit spannenden B2C-, B2B- und B2E-Projekten und berichte in diesem Blog über Herausforderungen und gebe Insider-Tipps.

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